Wenn ein Kamel in den Besitz des Vereins Kamel-Kompetenzzentrum Schweiz übergeht, gelten folgende Bedingungen:
- Der Verein übernimmt das bedürftige Kamel, ohne dass für unsere Organisation Kosten entstehen (kein Ankauf)!
- Der Transport vom Herkunftsort wird vom Verein organisiert und durchgeführt und die Finanzierung im Vorfeld durch den Verein abgeklärt.
- Der Unterhalt, die Pflege und die tiermedizinische Betreuung übernimmt der Verein.
- Kamele, die vom Verein übernommen wurden, werden nicht mehr verkauft oder weitergehandelt. Jüngere Tiere, die nach ihrer vollständigen Genesung keiner weiteren Pflege bedürfen, können mit Schutzvertrag an passende Plätze abgegeben werden. Zumindest eine Beteiligung bei den angefallenen Tierarztkosten wird jedoch vorausgesetzt.
- Tiere die aufgrund ihres Alters oder gesundheitlicher Probleme dauerhaft mehr Aufmerksamkeit und Pflege bedürfen, werden nicht mehr abgegeben und verbringen ihren Lebensabend bei uns.
- Die Verantwortung, wie mit den Tieren im Zweifelsfall verfahren wird (tierärztliche Massnahmen/notfalls Euthanasie), obliegt dem Kamel-Kompetenzzentrum Schweiz.